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Die Auswertung der Ergebnisse der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Untersuchungen von Obst und Gemüse auf Pflanzenschutzmittelrückstände (Pestizide) sind jedem frei zugänglich. Im Pestizidreport wird für jede Obst- oder Gemüsesorte eine umfassende Auswertung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst Angaben darüber, wie viele Proben Pestizide enthalten und wie häufig Höchstmengen überschritten sind sowie einen Vergleich nach Herkunftsländern.

Veröffentlichung im Melde- und Berichtswesen des Verbraucherschutzes beim LANUV NRW
Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich Lebensmittel, die möglichst wenig mit unerwünschten chemischen Stoffen belastet sind. Der Pestizidreport Nordrhein-Westfalen bietet auf der Grundlage der amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln aus diesem und den zurückliegenden drei Jahren einen Anhaltspunkt dafür, welche Lebensmittel stärker und welche weniger stark belastet sind sowie aus welchen Herkunftsländern die weniger belasteten Produkte kommen. Die großen Handelsketten haben daher bereits seit einiger Zeit ihre Anforderungen an Zulieferer und Erzeuger hinsichtlich der Rückstandsgehalte von Obst und Gemüse deutlich verschärft.

In Nordrhein-Westfalen werden jährlich rund 4.000 Proben Obst und Gemüse auf die Rückstände von etwa 600 verschiedenen Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zusammengeführt und ausgewertet. Der Pestizidreport wird regelmäßig mit den neuesten Untersuchungsergebnissen aktualisiert. Einzelne Berichte sind dann verfügbar, wenn landesweit mindestens 20 Proben pro Jahr von der jeweiligen Obst- bzw. Gemüseart untersucht wurden.

In diesem Internetportal haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich umfassend über die Belastung von Obst und Gemüse mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln zu informieren und dies bei ihren Kaufentscheidungen zu berücksichtigen. Dadurch steigt zugleich der Druck auf die Importeure und Anbieter, Eigenkontrollen durchzuführen und Höchstmengenregelungen ernst zu nehmen, denn Verstöße gegen die festgesetzten Höchstmengen werden umgehend öffentlich gemacht.

Im Pestizidreport werden alle Untersuchungen des laufenden und der drei vorhergehenden Jahre abgebildet und können als Jahresvergleich oder einzelne Jahresauswertung angezeigt werden. Dazu werden Ergebnisse der Jahre 2017 und 2018 aus dem bisherigen Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung (ILM) zusammengeführt. Die Ergebnisse ab dem Jahr 2019 stammen aus einem neuen Datenbanksystem. Deshalb gibt es auf der Internetseite derzeit zwei verschiedene Links für die Auswertung. Diese gibt auch Auskunft darüber, ob grundsätzlich Pestizide nachweisbar waren, ob dabei die zulässige Höchstmenge überschritten wurde und ob Mehrfachrückstände aufgefallen sind. Aufgeschlüsselt wird außerdem, welche Pestizidwirkstoffe am häufigsten gefunden wurden. Ergänzend bietet der Pestizidreport Kurzinformationen darüber, was Pflanzenschutzmittel genau sind, welche Regeln für Rückstände gelten und wie die Lebensmittelüberwachung untersucht.

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Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Von Pflanzenschutzmitteln dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier ausgehen. Daher dürfen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Dafür zuständige nationale Behörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt. Für die gesundheitliche Bewertung der Stoffe werden zahlreiche Untersuchungen zu möglichen Formen der Giftigkeit – zum Beispiel akute und langfristige Wirkung –, der Auswirkungen auf das Erbgut und/oder auf die Krebsentstehung durchgeführt. In überwachten Feldversuchen werden die Anwendung des Mittels erprobt und die sich dabei ergebenden Rückstandsmengen gesundheitlich bewertet.

Rückstandshöchstmengen werden so niedrig wie möglich festgesetzt – nicht mehr als für die angestrebte Verwendung nötig und nicht höher als gesundheitlich vertretbar. Damit bei den erzeugten Lebensmitteln die Rückstandshöchstmengen sicher unterschritten werden, legt das BVL bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte fest. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist wichtig, dass sich die Höchstmengen nicht auf den essbaren oder sogar zubereiteten Anteil eines Lebensmittels beziehen, sondern auf die Handelsware, also das unverarbeitete Obst oder Gemüse, wie zum Beispiel Bananen, Orangen und Ananas mit Schale oder Kartoffeln roh, ungewaschen und mit Schale. Der essbare Anteil ist daher meistens deutlich weniger belastet als das Lebensmittel im Ganzen.

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