Leitbild für eine ökologisch verträgliche Landwirtschaft Der ökologische Landbau entspricht in besonderer Weise den Prinzipien einer nachhaltigen und umweltschonenden Landbewirtschaftung. Er verzichtet bewusst auf den Einsatz mineralischer Stickstoffdünger und chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Besonderer Wert liegt auf der Schonung des Bodens durch abwechslungsreiche Fruchtfolgen. Damit wird der Ökolandbau zu einem wichtigen Baustein für den Schutz natürlicher Ressourcen und der Artenvielfalt sowie für die Sicherstellung einer hohen Gewässerqualität.
Weitgehend geschlossene Stoffkreisläufe, vielfältige Fruchtfolgen, tiergerechte Haltungsverfahren und der Verzicht auf genetisch veränderte Organismen sind weitere Kennzeichen des ökologischen Landbaus. Die Landbewirtschaftung nach den Kriterien des ökologischen Landbaus ist ein Leitbild für eine zukunftsfähige, ökologisch verträgliche und zugleich ökonomisch erfolgreiche Landbewirtschaftung.
Die Vorteile der ökologischen Landwirtschaft ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben zur Düngung und zum Pflanzenschutz. Die Tierhaltung ist streng an die Fläche gebunden und Stickstoffgaben erfolgen ausschließlich über organische Düngung. Dies reduziert die Stickstoffeinträge in Böden und Gewässer, und wirkt einer Auswaschung von Stickstoff und damit einer Eutrophierung von angrenzenden Gewässerlebensräumen entgegen. Auch durch die Ausbringung nur ausgewählter, biologischer oder natürlich vorkommender Pflanzenschutzmittel werden Beeinträchtigungen der Naturgüter minimiert.
Zugleich erfüllen Öko-Lebensmittel die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher nach umweltfreundlich und tiergerecht erzeugten Lebensmitteln aus der Region.
Die Landesregierung hat sich mit der im September 2020 verabschiedeten NRW-Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, den Ökolandbau bis 2030 auf 20 Prozent auszubauen.
Rechtsgrundlagen und Kontrolle Der ökologische Landbau hat mit den entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union (EU), dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG), der Kontrollstellen-Zulassungsverordnung auf Bundesebene und einer Zuständigkeitsverordnung auf Landesebene eine klare gesetzliche Grundlage. Nur solche Lebensmittel dürfen als Bio- oder Öko-Produkte gekennzeichnet werden, die tatsächlich nach diesen Regelungen erzeugt, verarbeitet, importiert und in den Handel gebracht worden sind. Die gesetzlichen Regelungen schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung, aber auch die Erzeugerbetriebe, die verarbeitenden Unternehmen und den Handel vor unlauterem Wettbewerb.
Das Kontrollverfahren auf Einhaltung dieser Regelungen ist zweistufig organisiert:
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und in den zugehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt.
Eine Zusammenstellung der neuen EU-Basisverordnung 2018/848 vom 30. Mai 2018, der Änderungen oder Berichtigungen dieser Basisverordnung sowie weitere Regelungen für die ökologische Lebensmittelwirtschaft in Form von Durchführungsbestimmungen und delegierten Verordnungen – untergliedert in die Handlungsfelder Produktion, Kontrolle und Handel – finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Situation des Ökolandbaus in Nordrhein-Westfalen Ende 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen 2.259 landwirtschaftliche Betriebe mit 90.771 ha Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet. Das sind 6,7 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe und 6,1 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sind in das Kontrollverfahren nach der „Verordnung Ökologischer Landbau“ der Europäischen Union (EU) neben den 2.259 landwirtschaftlichen Erzeugern noch 3.382 Verarbeitungs-, Import-, Futtermittel- sowie Handelsunternehmen einbezogen. Somit werden in Nordrhein-Westfalen aktuell 5.641 Unternehmen nach den Vorschriften der EU-Verordnung Ökologischer Landbau kontrolliert.
Von den 2.259 landwirtschaftlichen Öko-Betrieben in Nordrhein-Westfalen sind rund 1.200 Betriebe einem Verband des ökologischen Landbaus angeschlossen.