Foto: istockphoto/alvarez

Leitbild für eine ökologisch verträgliche Landwirtschaft
Der ökologische Landbau entspricht in besonderer Weise den Prinzipien einer nachhaltigen und umweltschonenden Landbewirtschaftung. Er verzichtet bewusst auf den Einsatz mineralischer Stickstoffdünger und chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Besonderer Wert liegt auf der Schonung des Bodens durch abwechslungsreiche Fruchtfolgen. Damit wird der Ökolandbau zu einem wichtigen Baustein für den Schutz natürlicher Ressourcen und der Artenvielfalt sowie für die Sicherstellung einer hohen Gewässerqualität.

Weitgehend geschlossene Stoffkreisläufe, vielfältige Fruchtfolgen, tiergerechte Haltungsverfahren und der Verzicht auf genetisch veränderte Organismen sind weitere Kennzeichen des ökologischen Landbaus. Die Landbewirtschaftung nach den Kriterien des ökologischen Landbaus ist ein Leitbild für eine zukunftsfähige, ökologisch verträgliche und zugleich ökonomisch erfolgreiche Landbewirtschaftung.

Die Vorteile der ökologischen Landwirtschaft ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben zur Düngung und zum Pflanzenschutz. Die Tierhaltung ist streng an die Fläche gebunden und Stickstoffgaben erfolgen ausschließlich über organische Düngung. Dies reduziert die Stickstoffeinträge in Böden und Gewässer, und wirkt einer Auswaschung von Stickstoff und damit einer Eutrophierung von angrenzenden Gewässerlebensräumen entgegen. Auch durch die Ausbringung nur ausgewählter, biologischer oder natürlich vorkommender Pflanzenschutzmittel werden Beeinträchtigungen der Naturgüter minimiert.

Zugleich erfüllen Öko-Lebensmittel die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher nach umweltfreundlich und tiergerecht erzeugten Lebensmitteln aus der Region.

Die Landesregierung hat sich mit der im September 2020 verabschiedeten NRW-Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, den Ökolandbau bis 2030 auf 20 Prozent auszubauen.

Rechtsgrundlagen und Kontrolle
Der ökologische Landbau hat mit den entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union (EU), dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG), der Kontrollstellen-Zulassungsverordnung auf Bundesebene und einer Zuständigkeitsverordnung auf Landesebene eine klare gesetzliche Grundlage. Nur solche Lebensmittel dürfen als Bio- oder Öko-Produkte gekennzeichnet werden, die tatsächlich nach diesen Regelungen erzeugt, verarbeitet, importiert und in den Handel gebracht worden sind. Die gesetzlichen Regelungen schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung, aber auch die Erzeugerbetriebe, die verarbeitenden Unternehmen und den Handel vor unlauterem Wettbewerb.

Das Kontrollverfahren auf Einhaltung dieser Regelungen ist zweistufig organisiert:

  • Die Kontrollen in den erzeugenden, verarbeitenden, importierenden und handelnden Unternehmen führen private, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassene Kontrollstellen nach klaren gesetzlichen Vorgaben durch.
  • Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) überwacht als zuständige Landesbehörde die Arbeit dieser privaten Kontrollstellen und führt risikoorientiert zusätzliche eigene staatliche Kontrollen durch.
  • Die fachrechtliche Öko-Importkontrolle aller Sendungen aus Drittländern erfolgt seit dem 01.01.2022 durch das LANUV als zuständige Fachbehörde.
  • Die Zulassung der Kontrollstellen erfolgt bundesweit einheitlich über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und in den zugehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt.

Eine Zusammenstellung der neuen EU-Basisverordnung 2018/848 vom 30. Mai 2018, der Änderungen oder Berichtigungen dieser Basisverordnung sowie weitere Regelungen für die ökologische Lebensmittelwirtschaft in Form von Durchführungsbestimmungen und delegierten Verordnungen – untergliedert in die Handlungsfelder Produktion, Kontrolle und Handel – finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Situation des Ökolandbaus in Nordrhein-Westfalen
Ende 2022 wurden in Nordrhein-Westfalen 2.334 landwirtschaftliche Betriebe mit 93.525 ha Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet. Das sind 7,3 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe und 6,3 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sind in das Kontrollverfahren nach der „Verordnung Ökologischer Landbau“ der Europäischen Union (EU) neben den 2.334 landwirtschaftlichen Erzeugern noch 3.226 Verarbeitungs-, Import-, Futtermittel- sowie Handelsunternehmen einbezogen. Somit werden in Nordrhein-Westfalen aktuell 5.560 Unternehmen nach den Vorschriften der EU-Verordnung Ökologischer Landbau kontrolliert.

Von den 2.334 landwirtschaftlichen Öko-Betrieben in Nordrhein-Westfalen sind rund 1.200 Betriebe einem Verband des ökologischen Landbaus angeschlossen.

Downloads:

Dürfen wir
Ihnen weiterhelfen?