Foto: istockphoto/tboehner

Verbraucherinnen und Verbraucher sind häufig in einer schwächeren Position als ihre Geschäftspartner. Nicht wenigen fällt es schwer, ihre Ansprüche gegenüber Fachpersonal und marktstarken Unternehmen durchzusetzen. Das Verbraucherschutzministerium setzt sich für eine Stärkung der Verbraucherrechte ein und fördert die unabhängige Information und Beratung durch die NRW-Verbraucherzentrale.

Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW
Um die Herausforderungen des immer komplexer werdenden Wirtschaftslebens meistern zu können, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem gut informiert sein, eine ausreichende Marktübersicht haben und das Produktangebot kennen. Es stellt viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft vor Probleme, zwischen seriöser Information und haltlosen Werbeversprechen zu unterscheiden. Deshalb fördert das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW, die unabhängig von wirtschaftlichen Interessen zu allen wichtigen Fragen rund um den Konsum informiert.
Aber auch gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher werden im Konsumentenalltag immer wieder mit Problemen konfrontiert, die ohne sachkundige oder professionelle Hilfe nicht gelöst werden können. Zum Beispiel: weil ein Produkt innerhalb der Gewährleistungszeit kaputt geht und der Händler die Reparatur verweigert oder weil sich ein Abo-Vertrag automatisch um mehrere Jahre verlängert und der Anbieter verweist auf das Kleingedruckte in den AGB. Professionelle Hilfe bieten zum Beispiel die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, und die Praxis zeigt, je höher der Schaden, umso größer ist das Interesse an anwaltlicher Beratung. Dennoch gibt es eine erhebliche Hemmschwelle, vorhandene anwaltliche Beratungsangebote im Konfliktfall auch wirklich zu nutzen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet in ihren 63 örtlichen Beratungsstellen sehr kostengünstig – und in vielen Fällen sogar kostenlos – eine erste rechtliche Bewertung oder eine Rechtsberatung zu Verbraucherproblemen an,

Die weiteren Angebote der Verbraucherzentrale NRW
Das weit gefächerte Informations- und Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW erstreckt sich von Informationen vor dem Kauf über Rechtsberatung bis hin zur fachlichen Beratung in allen wichtigen Fragen des Verbraucheralltags: Abfall- und Umweltberatung, Bauberatung, Energie- und Ernährungsberatung, Schulden- und Insolvenzberatung. Sie hat ein umfassendes Beratungssystem aufgebaut, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch und schriftlich, persönlich und über das Internet beraten werden können.

Die Verbraucherzentrale NRW ist eine anbieterunabhängige Organisation, die mit einem Netz von 63 örtlichen Beratungsstellen, einem umfangreichen Internetangebot und zahlreichen alltagsorientierten Ratgeberbroschüren nahezu flächendeckend in der Lage ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern in fast allen Fragen des privaten Konsums Hilfestellungen zu geben.

Die Verbraucherzentrale NRW ist ein wesentlicher Grundpfeiler des Verbraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen. Das Verbraucherschutzministerium unterstützt die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW mit erheblichen Finanzmitteln und auch die Kommunen beteiligen sich mit 50 Prozent an den Kosten der Verbraucherberatung vor Ort. Die Landesregierung und die Verbraucherzentrale NRW haben ein Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und die Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW bis 2025 geschlossen, um ihre Kooperation im Verbraucherschutz zu stärken und die Verbraucherberatung weiter auszubauen. Für das Jahr 2023 wird die Landesregierung der Verbraucherzentrale NRW eine institutionelle Förderung in Höhe von 29,2 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Davon entfallen in 2023 und 2024 jährlich sieben Millionen Euro auf die Angebote der Verbraucherzentrale rund um das Thema Energieeinsparung und Energiepreise. Mit den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln kann das Angebot der Verbraucherzentrale für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zielgerichtet ausgebaut und noch weiter verbessert werden. Das gilt insbesondere für digitale Angebote, enthalten sind aber auch weitere Mittel für den bedarfsgerechten Ausbau der örtlichen Beratungsstellen.

Hinweis in eigener Sache: Rechtsberatung
Dem Ministerium ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt, in Einzelfällen selbst rechtsberatend tätig zu werden. Es erfüllt seine Aufgaben in erster Linie durch Vorschläge gesetzlicher Regelungen sowie die Vorbereitung politischer Entscheidungen. Bitte wenden Sie sich deshalb bei konkreten Rechtsfragen an Personen oder Stellen, die zur Rechtsberatung befugt sind. Hilfe in Einzelfällen, wie zum Beispiel bei Kaufverträgen, rechtlichen Problemen mit Anbietern im Internet oder bei Mietverträgen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und ihren Beratungsstellen. Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der mit staatlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen, Verbraucherinnen und Verbraucher zu beraten, zu informieren und bei der Verfolgung ihrer Rechte zu unterstützen.

Dürfen wir
Ihnen weiterhelfen?