Das Saatgut steht am Anfang der pflanzlichen Produktion. Daher kommt der Verfügbarkeit und Qualität von Saatgut eine besondere Bedeutung zu. Durch gezielte Auslese und Züchtung wird die Qualität der verfügbaren Sorten laufend verbessert. Die genetische Vielfalt von Wildformen und Kultursorten ist die Grundlage für zukünftige Züchtungserfolge und muss daher dauerhaft erhalten werden.
Die biologische Vielfalt bewahren Der Erhalt der Vielfalt an Kulturarten und –sorten ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die züchterische Anpassung an zukünftige Herausforderungen. Dadurch bewahren unsere Kulturpflanzen ihr breites Band an Reaktionsmöglichkeiten innerhalb ihrer Arten auf klimatische, pathologische, aber auch soziale und ökonomische Anforderungen. Der Erhalt solcher pflanzengenetischer Ressourcen muss neben der Konservierung von Saatgut in Genbanken auch durch kontinuierlichen Anbau und Nutzung alter Arten und Sorten sichergestellt werden. Das Landwirtschaftsministerium unterstützt seit 2001 im Rahmen einer Landesinitiative den Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen bei der Landwirtschaftskammer NRW.
Saatgutrecht Das europäische Saatgutrecht definiert den rechtlichen Rahmen der Anforderungen an das Saatgut. In Deutschland wurde es durch das Saatgutverkehrsgesetz und das Sortenschutzgesetz mit den darauf beruhenden Verordnungen umgesetzt.
Das Sorten- und Saatgutrecht muss: