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Online-Shops, Vergleichs- und Bewertungsportale, Streamingdienste, soziale Netzwerke oder vernetzte Alltagsgegenstände sind nur einige Beispiele, die zeigen: Der Verbraucheralltag wird immer digitaler. Digitale Produkte und Dienstleistungen machen Vieles einfacher, bergen aber auch Risiken. Ein zeitgemäßer Verbraucherschutz benötigt daher verlässliche und faire Regeln und Instrumente, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auch im digitalen Verbraucheralltag zu stärken.

Es ist Ziel des Verbraucherschutzministeriums, notwendige rechtliche und ethische Fragen für die Digitalisierung frühzeitig zu thematisieren. Insbesondere die verstärkte Datenkonzentration bei einzelnen Anbietern, die zunehmende Verbreitung von Scoring und Profiling, die Auswirkung künstlicher Intelligenz (KI) auf den Verbraucheralltag sowie Anforderungen an Gewährleistungsrechte bei digitalen Produkten und digitale Verbraucherresilienz sind wichtige verbraucherpolitische Handlungsfelder.

Künstliche Intelligenz, Dark Patterns & Co.
Der Einfluss von KI auf den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist groß. Zu denken ist beispielsweise an die Online-Suche mithilfe eines Sprachmodells, die KI-basierte Empfehlung von Streaming-Inhalten, die Kommunikation mit Chatbots, die KI einsetzen oder an die Kreditwürdigkeitsprüfung. Den Rechtsrahmen für den Einsatz von KI bildet die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz.

Gute Verbraucherentscheidungen werden in der digitalen Welt oftmals durch den Einsatz von sog. Dark Patterns erschwert. Dark Patterns sind Gestaltungsmuster auf Webseiten, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel bei Kauf- und Datenschutzentscheidungen so beeinflussen, dass ihnen Nachteile entstehen. So sind beispielsweise die vielen Einwilligungen in „Cookie-Banner“ auf Webseiten für uns alle ein ständiges Ärgernis. Während Einwilligungen in die Nutzung von Daten meistens mit einem Klick möglich sind, ist eine Ablehnung deutlich komplizierter. Auch Countdowns zur zeitlichen Befristung von Buchungen oder zur vermeintlich begrenzten Verfügbarkeit von Produkten („nur noch drei Plätze frei“) setzen Verbraucherinnen und Verbraucher unter Druck, schnelle, oftmals unüberlegte Entscheidungen zu treffen.

Auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz bereits 2021 (TOP 27) für eine ausdrückliche Normierung von manipulativen und suchterzeugenden Dark Patterns als irreführende und aggressive Geschäftspraktiken ausgesprochen. Außerdem solle Plattformbetreibern und Anbietern von digitalen Dienstleistungen auf europäischer Ebene eine „Fairness-by-Design“-Verpflichtung auferlegt werden, um digitale Dienstleistungen und Angebote fair, angemessen und benutzerfreundlich auszugestalten, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher ausgewogene Entscheidungen nach ihren Präferenzen treffen können.

Der seit 2024 geltende Digital Services Act (DSA) verbietet den Einsatz von Dark Patterns auf Online-Plattformen, wenn Nutzerinnen und Nutzer hierdurch maßgeblich in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt oder behindert werden. In der Praxis muss sich noch zeigen, welche konkreten Praktiken künftig als verbotene Manipulation nach dem DSA einzustufen sind.

Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur

Ziel des DSA ist es, ein sicheres, faires und transparentes Online-Umfeld für die Nutzenden zu schaffen. Hierzu sieht der DSA zahlreiche Regeln zum Schutz der Nutzenden und ihrer Rechte vor. Ein zentrales Anliegen des DSA ist unter anderem die einfachere Entfernung rechtswidriger Inhalte und der Schutz der Grundrechte der User. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. In ihrem Beschwerdeportal nimmt sie Beschwerden von Nutzenden zu Verstößen gegen den DSA beispielsweise bei einem Einsatz von verbotenen Dark Patterns, fehlerhafter oder fehlender Kennzeichnung von Werbung aber auch bei Problemen mit fehlerhafter Sperrung von Accounts entgegen.

Das zentrale Beschwerdeportal finden Sie hier: https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/3Verbraucher/start.html

Cyber-Sicherheit bei digitalen Diensten und Produkten
Mit dem Internet vernetzte Alltagsgegenstände, wie Fernseher oder Geräte für das Smart Home, sind vielerorts vorhanden. Diese sog. Internet-of-Things-Produkte können den Alltag vereinfachen, die Gesundheit verbessern oder einfach Spaß machen. Sie weisen aber immer wieder Sicherheitsmängel auf, die Angriffsflächen für Cyberattacken bieten, durch die finanzieller oder emotionaler Schaden verursacht werden kann. Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium setzt sich deshalb für ein hohes und verlässliches Niveau der IT-Sicherheit solcher Produkte und Dienste ein. Auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz 2023 (TOP 42) dafür ausgesprochen, dass IT-Sicherheitsmaßnahmen von Seiten der Herstellerunternehmen und Anbieter so gestaltet werden, dass diese für Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag einfach und selbstständig nutzbar sind (sog. Usable Security). Vernetzte Geräte und Anwendungen sollen darüber hinaus standardmäßig auf die sicherste Variante voreingestellt werden und Sicherheitslücken zeitnah geschlossen werden.

Beratungs- und Informationsangebote „Datenschutz in der Digitalen Welt“ der Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW bietet in ihren Beratungsstellen für alle Zielgruppen Rechtsberatungen und Rechtsvertretungen zu grundsätzlichen Datenschutz-Fragen an. Neben dem Einholen einer Datenauskunft können Sie auch bei Anfragen zur Löschung von Daten, zur Sperrung/Löschung von Profilen oder zum Löschen von Links in Suchmaschinen sowie bei Identitätsdiebstahl oder Fragen zum digitalen Nachlass Unterstützung erhalten. Regelmäßig werden zudem Aktionen durchgeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher für das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit zu sensibilisieren und sie mit relevanten Informationen zu versorgen.

Die Verbraucherzentrale NRW hält auch Vorträge in Schulen, bei Initiativen und zahlreichen Kooperationspartnern in Städten sowie in den Beratungsstellen. Ziel ist es, die jeweils angesprochenen Verbrauchergruppen und in Schulen insbesondere Jugendliche für den Schutz der Privatsphäre zu sensibilisieren und ihnen Instrumente zur „digitalen Selbstverteidigung“ aber auch für den Alltag mit KI an die Hand zu geben.

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