31.03.2023 Ländliche Räume Elf Millionen Euro für bessere, modernisierte ländliche Wege in Nordrhein-Westfalen Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit: Sie binden Gemeinden, Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und sind auch für die Nutzung in der Freizeit eine Bereicherung. Ländliche Wege sind elementar, um den ländlichen Raum zu erschließen und zu entwickeln. Um dieses wichtige Wegenetz zu erhalten, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt 34 Förderanträge von Kommunen über elf Millionen Euro für die Modernisierung von Wirtschaftswegen im ländlichen Raum genehmigt. Die europäischen Fördermittel werden über das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ bereitgestellt. Ministerin Silke Gorißen: „Ländliche Wege sind das Rückgrat der ländlichen Räume. Die Landwirtschaft nutzt sie mit moderner Landtechnik, die Menschen benötigen die Wege für Freizeit und Erholung und für tägliche Wege. Es ist daher wichtig, in eine zukunftsfähige ländliche Infrastruktur zu investieren. Es freut mich sehr, dass wir die Kommunen hierbei unterstützen können.“ Zum Förderstichtag am 24. Februar 2023 wurden insgesamt 45 Förderanträge bei den Bezirksregierungen eingereicht, die einem landesweiten Ranking anhand festgelegter Auswahlkriterien unterzogen wurden. 34 Anträge haben die Hürde genommen und können mit mehr als elf Millionen Euro Fördermitteln berücksichtigt werden: • Regierungsbezirk Münster: 14 Anträge und 4,42 Millionen Euro • Regierungsbezirk Arnsberg: Neun Anträge und 2,36 Millionen Euro • Regierungsbezirk Düsseldorf: Vier Anträge und 1,92 Millionen Euro • Regierungsbezirk Köln: Vier Anträge und 1,23 Millionen Euro • Regierungsbezirk Detmold: Drei Anträge und 1,04 Millionen Euro Rund 61 Kilometer Wirtschaftswege sollen mit den Fördermitteln modernisiert werden. Sie spielen in den jeweiligen Wegenetzen eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge. Mit der Förderung wird die Umsetzung ländlicher Wegenetzkonzepte, die von den Kommunen erarbeitet wurden, unterstützt und ein Beitrag zur ländlichen Entwicklung geleistet. Eine funktionsfähige ländliche Wegeinfrastruktur bildet die Basis für attraktive und zukunftsfähige ländliche Räume. Anträge, die gerade nicht berücksichtigt werden konnten, können zum nächsten Stichtag (28. April 2023) erneut eingereicht werden. Ansprechpartner sind die Dezernate 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der Bezirksregierungen. Hintergrund NRW-Programm „Ländlicher Raum“ Die Förderung über den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über eigene Programme umgesetzt. In Deutschland werden die Programme auf Ebene der Bundesländer für jede Förderperiode (sieben Jahre) erarbeitet. In Nordrhein-Westfalen bildet das „NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2022“ die Grundlage für die ELER-Förderung und enthält eine Vielzahl von Fördermaßnahmen. Es ist das Kernstück nordrhein-westfälischer Förderpolitik für die ländlichen Räume sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Die Landesregierung fördert dabei den Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft. Die Erstellung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2022 erfolgte in Abstimmung mit über 70 Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern. In der Förderperiode 2023-2027 löst der GAP-Strategieplan für Deutschland aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben das NRW-Programm Ländlicher Raum ab. Die ELER-finanzierten Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auch der anderen Bundesländer sind künftig Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans. Pressekontakt: Michelle.Althaus@mlv.nrw.de, 0211-3843-1042 Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Download der Pressemitteilung [hier]. Foto: Foto: istockphoto/Bim Artikel teilen: