Landwirtschaft

Start des diesjährigen Antragsverfahrens zur Förderung von Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen sowie des Ökologischen Landbaus in Nordrhein-Westfalen: 2024 werden wieder für alle Agrarumweltmaßnahmen Grundanträge zugelassen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Agrarumweltmaßnahmen seit vielen Jahren eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Ziel ist es, die Biodiversitäts- und Tierwohlleistungen der Landwirtschaft weiter zu verbessern und angemessen zu honorieren. Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen sowie der ökologische Landbau spielen dabei eine wichtige Rolle. Deshalb können auch im Jahr 2024 Landwirtinnen und Landwirte neue Anträge zur Förderung freiwilliger Agrarumwelt und Tierwohlmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus stellen. Start des diesjährigen Antragsverfahrens ist der Stichtag 15. März.

Ministerin Silke Gorißen: „Schon seit vielen Jahren ist in Nordrhein-Westfalen die Bereitschaft unserer landwirtschaftlichen Betriebe zur Umsetzung von zusätzlichen Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen erfreulich groß. Es zeigt mir, dass der von uns beschrittene Weg der Freiwilligkeit bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversitäts- und Tierwohlleistungen der Landwirtschaft richtig ist. Dies fördern wir auch weiterhin gerne.“

Das diesjährige Antragsverfahren läuft wie im Vorjahr bis zum 30. Juni. Es ist in das ‚Elektronische Antragsverfahren‘ (ELAN) beim Direktor der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsbehörde) eingebettet.

In diesem Jahr können wieder für alle Agrarumweltmaßnahmen Grundanträge zugelassen werden. Dies gilt auch für die Förderung der Anlage von Buntbrachen, für die im letzten Jahr das Antragsverfahren ausgesetzt werden musste.

Bilanz 2023
Im vergangenen Jahr 2023 wurden allein für die Agrarumweltmaßnahmen der EU-Förderperiode ab 2023 über 7.500 Auszahlungsanträge für gut 225.000 Hektar gestellt. Darüber hinaus wurden neue fünfjährige Bewilligungen für weitere 68.000 Hektar ausgesprochen.

Die große Bedeutung der genannten Fördermaßnahmen für die Landesregierung zeigt sich auch an folgenden Eckwerten: Für die laufende EU-Förderperiode sind circa 675 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln (EU-, Bundes- und Landesmittel) vorgesehen. Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, des ökologischen Landbaus und der Tierwohlmaßnahmen sind damit ein zentraler Baustein des nordrhein-westfälischen Beitrags zum nationalen GAP-Strategieplan. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten der EU-Zahlstelle: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/index.htm

Foto: LWK NRW
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