Forstwirtschaft

Forstministerin Gorißen besucht Südwestfalen

Wir müssen den Wald schützen und Schadflächen bestmöglich nutzen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Der Wald in Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutender Klimaschützer, liefert den nachhaltigen Rohstoff Holz und ist ein beliebter Ort der Erholung – und vor allem braucht er Unterstützung. Rund 136.000 Hektar der 935.000 Hektar Gesamtfläche Wald sind durch Trockenheit, Hitze und Borkenkäfer so schwer geschädigt, dass sie wiederbewaldet werden müssen. Bei dieser zentralen Aufgabe gibt es viele Herausforderungen: Darüber hat sich Forstministerin Silke Gorißen bei drei Terminen in Waldgebieten in der Gemeinde Burbach, im Kreis Siegen-Wittgenstein, und im Kreis Olpe am Montag, 27. März, umfassend informiert. Im Kreis Olpe besuchte die Ministerin eine schwer geschädigte Waldfläche, auf der Windenergieanlagen geplant sind.

Der Wald ist Klimaschützer Nummer eins
Die Gemeinde Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein weist als besonders waldreiche Gemeinde große Waldschäden auf. Gemeinsam mit Christoph Ewers, Bürgermeister und Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes der Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Nordrhein-Westfalen, machte sich Ministerin Gorißen von den enormen Schadflächen vor Ort ein Bild.

Ministerin Gorißen: „Mehr Pflege und Fürsorge ist für den Wald in Nordrhein-Westfalen dringend notwendig. Klima, Stürme, Sommerdürren und der Borkenkäfer haben unsere Wälder massiv geschädigt. Wir müssen jetzt handeln, damit der Naturschatz Wald für nachfolgende Generationen erhalten bleibt. Die Landesregierung fördert daher im Jahr 2023 die Wiederbewaldung mit über 70 Millionen Euro. Diese Aufgabe gehen wir gemeinsam mit den Besitzerinnen und Besitzern des Privat- und Kommunalwaldes an.“

Bürgermeister Christoph Ewers: „Das südliche Siegerland ist besonders stark von den Kalamitäten betroffen. Alleine beim Forstzweckverband Burbach sind von 5.000 Hektar Gesamtfläche fast 2.000 Hektar wieder zu bewalden. In Nordrhein-Westfalen umfassen die Schäden im Kommunalwald über 20.000 Hektar. Bei der Wiederaufforstung gilt es nun über Pflanzung und Naturverjüngung einen Waldauf- und -umbau einzuleiten, der den nächsten Generationen alle wichtigen Funktionen des Waldes sichert. Dabei muss durch Schutzmaßnahmen und intensive Bejagung gemeinsam mit der Jägerschaft verhindert werden, dass die dafür erforderlichen Investitionen und Entwicklungen durch Wildverbiss zunichtegemacht werden.“

MLV NRW/Ralph Sondermann

Wildverbiss schädigt junge Wälder
Denn eine weitere Herausforderung bei der Wiederbewaldung gerade für den jungen Wald ist der Wildverbiss: Wildtiere wie Reh- und Rotwild und kleine Säugetiere wie Mäuse oder Hasen ernähren sich gerne im Wald von jungen Bäumen. Ihre Knospen sind besonders nährstoffreich und deshalb beliebt bei den Waldtieren. Doch der sogenannte „Verbiss“ an jungen Forstpflanzen kann die Verjüngung und Wiederaufforstung von Wäldern beeinträchtigen, zum Teil sogar verhindern. Dies ist besonders auf sogenannten Kalamitätsflächen ein Problem, also auf den Flächen des Waldes, die abgestorben sind, und nun wiederbewaldet werden sollen. Jährlich im Frühling finden in den Wäldern dazu Untersuchungen statt, um herauszufinden, wie groß der Schaden und das Risiko durch Verbiss wirklich ist. Auf Grundlage dieser „Verbiss-Gutachten“ kann das Land beziehungsweise der Waldeigentümer gezielt handeln. Wie diese Verbissgutachten erstellt werden und welche Schlüsse man daraus ziehen kann, erläuterten Fachleute vom Landesbetrieb Wald und Holz der Ministerin in einem Waldstück im Kreis Olpe.

Forstministerin Silke Gorißen: „Der Erfolg der Wiederbewaldung hängt entscheidend von der Verjüngung der Wälder ab. Wir brauchen hierfür ein ganzheitliches Miteinander von Wald und Wild. Die klimaresiliente Wiederaufforderung muss im Zusammenspiel mit der Gestaltung des Lebensraums für Tiere im Wald und mit der Jagd funktionieren. Wo durch Verbiss so große Schäden entstehen, dass das Wachstum von Bäumen sehr stark eingeschränkt ist, müssen wir effektive Möglichkeiten finden, die jungen Bäume besser zu schützen.“

MLV NRW/Ralph Sondermann

Das muss nicht ausschließlich über die Jagd passieren. Auch die Einrichtung von Wildruhezonen oder von sogenannten Wildäsungsflächen, auf denen Wildtiere ein besonderes Angebot an nahrhaften Gräsern und Wildkräuter finden, sind gute Möglichkeiten, Bäume zu schützen.

Andreas Wiebe, Leiter Wald und Holz NRW: „Auf den Kalamitätsflächen wächst nun rapide das Nahrungsangebot und Versteckmöglichkeiten für Tiere. Deshalb werden auch die Rehwildbestände deutlich zunehmen. Umso wichtiger ist eine angepasste und im Bedarfsfall auch intensivere Jagd. Voraussetzung dafür sind gut positionierte Hochsitze und Schussschneisen, die man bei der Wiederbewaldung einplanen sollte.“

Die Verbissgutachten geben Aufschluss darüber, wie sich die Situation der Wiederbewaldungsflächen entwickelt.

Forstministerin Silke Gorißen: „Ein wichtiger Schlüssel ist es, den konstruktiven Austausch zwischen Waldeigentümern und Jägerschaft aufrechtzuerhalten. Dafür setzen wir uns als Forstministerium ein. Als Entscheidungshilfe für ein angepasstes Wildmanagement, das die Situation vor Ort verbessert, sind Verbissgutachten eine sehr gute Grundlage.“

Windräder auf geschädigten Waldflächen
Des Weiteren besuchte Ministerin Gorißen in Südwestfalen geschädigte Waldflächen an der Bundesautobahn „A4“ im Kreis Olpe. Dort soll nicht überall wieder Wald entstehen, sondern auf bestimmten Teilflächen sollen mindestens sechs neue Windräder errichtet werden. Bei erfolgreicher Projektierung könnten diese bereits im Jahr 2027 in Betrieb gehen.

Ministerin Silke Gorißen: „Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist wichtig für eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen bieten sich auch geschädigte Waldflächen als mögliche Standorte für Windräder an. Unser Ziel ist es dabei aber auch, dass insgesamt keine Waldfläche verloren geht. Für umgewandelte Flächen entsteht deshalb an anderer Stelle neuer Wald oder vorhandene Waldflächen werden ökologisch aufgewertet.“

Zum Bau einer jeden Windenergieanlage müssen in der Regel durchschnittlich 0,5 bis 0,8 Hektar Waldfläche umgewandelt werden, die an anderer Stelle durch eine Ersatzaufforstung oder die ökologische Aufwertung bestehender Bestände forstrechtlich ausgeglichen werden.

MLV NRW/Ralph Sondermann

Pressekontakt: miriam.beutner@mlv.nrw.de, 0211 3843-1020

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

Download der Pressemitteilung [hier].

Artikel teilen:
Dürfen wir
Ihnen weiterhelfen?