Forstwirtschaft

Für den Wald der Zukunft: Wiederbewaldungsprämie als weiteres Förderangebot kann ab sofort beantragt werden

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Stürme, Hitze und Trockenheit sowie der starke Borkenkäferbefall der vergangenen Jahre haben dem Wald stark zugesetzt. Rund 142.000 Hektar Schadfläche gibt es im Wald in Nordrhein-Westfalen, auf rund einem Viertel der Fläche wachsen bereits wieder junge Bäume. Um die Wiederaufforstung weiter wirksam voranzutreiben, bietet das Land Nordrhein-Westfalen verschiedene Fördermöglichkeiten an, so etwa die Wiederbewaldungsprämie: Dieses neue Förderangebot können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer jetzt schnell und unkompliziert beantragen.

Forstministerin Silke Gorißen: „Wir wollen den Aufbau gesunder, klimastabilerer Mischwälder fördern. Deshalb unterstützt das Land den Waldbesitz auch finanziell bei der Wiederbewaldung. Die neue Wiederbewaldungsprämie ist eine besonders unbürokratische Förderung. Unsere Idee in Stichworten: Für 400 gepflanzte Bäume erhalten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer 800 Euro pro Hektar. Damit sollen standortgerechte Baumarten gepflanzt werden, die im Klimawandel bestehen. Ab sofort kann die Prämie beantragt werden.“

Wichtig: Bei der Prämie werden nur Baumarten vom Land gefördert, die nach dem Waldbaukonzept des Landes Nordrhein-Westfalen dafür geeignet sind, um Wälder klimastabiler zu machen. Der Vorteil der Wiederbewaldungsprämie: Sie ist schnell und unkompliziert von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern zu beantragen. Dieses neue Förderangebot ergänzt bereits bestehende Förderangebote der Förderrichtlinien „Extremwetterfolgen“. Waldbesitzer, die konkrete Maßnahmen planen, können auf der Internetseite des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Antrag stellen:

https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/extremwetter

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843- 1023.

Download der Pressemitteilung [hier].

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