Landwirtschaft

Für eine zukunftsstarke Landwirtschaft: Ministerin Gorißen appelliert an Europa-Abgeordnete zur sachgerechten Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Im Europäischen Parlament wird am 22. November eine zentrale Weichenstellung für die künftige Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft vorgenommen, die auch für die Landwirtschaft in Deutschland unmittelbare und weitreichende Folgen hat: An diesem Tag steht in Brüssel im EU-Parlament die Abstimmung über den Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln an. Aus diesem Anlass appellieren Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und weitere Agrarministerinnen und Agrarminister der deutschen Bundesländer in einem gemeinsamen Brief an Abgeordnete des Europäischen Parlaments, umsichtig zu entscheiden, um die starke landwirtschaftliche Struktur zu erhalten und eine stabile Lebensmittelversorgung sicherzustellen.

Ministerin Silke Gorißen: „Unsere große Sorge ist, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission – und noch mehr die des Umweltausschusses im Europäischen Parlament – den ausreichenden Schutz unserer Ernten, die Produktivität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft in unverantwortlicher Weise gefährden. Es kann nicht sein, dass der schon heute hohe Importbedarf der Europäischen Union weiter zu Lasten der Länder des globalen Südens geht und sich nochmals deutlich erhöhen wird“.

Ministerin Gorißen sagt des Weiteren: „Die Selbstversorgung mit Lebensmitteln kann nicht als selbstverständlich angesehen werden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Erreichung der grundsätzlich guten Ziele schlägt leider falsche Wege ein und kann der Ernährungssicherheit in Europa schaden.“

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin und weitere Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer bitten daher in ihrem gemeinsamen Brief die Abgeordneten des Europäischen Parlaments: Bei der anstehenden Schlussabstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist der Linie des Agrarausschusses zu folgen. Damit verbunden ist auch das Maß an Regulierung zu begrenzen und die Verhältnismäßigkeit des Vorschlages zu verbessern.

Abschließend wird im Appell deutscher Agrarministerinnen und Agrarminister an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments der Blick noch auf die Durchführung des integrierten Pflanzenschutzes gelenkt. Hier werden in einem Vorschlag die Mitgliedsstaaten aufgefordert, kulturspezifische Vorschriften über die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes in Form eines „verbindlichen Rechtsaktes“ festzulegen. Ein solcher, massiver ordnungsrechtlicher Eingriff in die Berufsausübung einer Branche wäre ohne Beispiel und unterstreicht nochmals nachdrücklich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Vorschlages der Europäischen Kommission.

Hintergrund
Im Vordergrund der Debatte stehen insbesondere die Vorschläge zur Ausweisung von ökologisch empfindlichen Gebieten (Artikel 3 Nr. 16 f). Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer haben mehrfach deutlich gemacht, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zu unabsehbaren Folgen für landwirtschaftliche Betriebe und die Erträge im Pflanzenbau führen könnte. So wäre zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen bei einem Anwendungsverbot aller Pflanzenschutzmittel 90 Prozent der Ackerfläche betroffen.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843- 1023.

Download der Pressemitteilung [hier].

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