Verbraucherschutz

Mehr Fairness und Transparenz dank europäischem Urteil zum Kredit-Scoring

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Kredit-Scoring nicht automatisch über eine Kreditgewährung oder das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen entscheiden darf. Dies kann für Verbraucher bei jedem Online-Shopping relevant sein, wenn etwa ein Kauf auf Rechnung angeboten wird.

Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Ich begrüße die klarstellende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. So erhalten betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf mehr Transparenz bei der Kreditgewährung. Nordrhein-Westfalen hat sich schon in der Vergangenheit bei Verbraucherschutzministerkonferenzen für eine datensparsame und transparente Score-Bildung eingesetzt. Hier ist aber noch viel Luft nach oben: Wir appellieren daher an die Schufa und an weitere Wirtschaftsauskunfteien, mehr Licht in das Zustandekommen des jeweiligen Score-Wertes von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bringen. Dazu gehört die Bereitstellung verbraucherschutzfreundlicher Angebote. Zudem sollte der Bund jetzt für eine faire, datensparsame und transparente Score-Bildung durch Wirtschaftsauskunfteien und Finanzdienstleister eintreten.“

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium empfiehlt ebenfalls, jährlich die kostenlose Schufa-Auskunft gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu nutzen, um eigene Eintragungen und den Schufa-Score zu überprüfen.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843-1023 (matthias.kowalski@mlv.nrw.de).

Download der Pressemitteilung [hier]

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