Verbraucherschutz

Ministerin Gorißen und Minister Laumann: Augen auf beim Geschenkekauf

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales teilen mit:

Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben Verbraucherinnen und Verbraucher dazu aufgerufen, beim Kauf der Weihnachtsgeschenke, insbesondere bei Spielzeugen für Kinder, auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste, wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung, Verarbeitung und auch der Geruch. Zudem sollten sich Kunden fachkundig beraten lassen.

„Die EU-Chemikalienverordnung REACH verbietet schon jetzt viele gefährliche Chemikalien. Wir setzen uns gemeinsam auf nationaler und europäischer Ebene für sichere und schadstoffarme Produkte ein – nicht nur bei Spielzeug“, betont Karl-Josef Laumann als zuständiger Minister für Produkt- und Chemikaliensicherheit.

Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen sagt: „Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge nach dem ersten Gebrauch nicht defekt sind, sollten Verbraucher genau hinschauen und sich gut informieren. Gütesiegel und unabhängige Tests bieten eine erste Orientierung. Auch Altersbegrenzungen sollten beachtet werden. Neben der Sicherheit sollten beim Kauf auch Fragen der Gewährleistung und des Umtauschs geprüft werden.“

Wenn einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ein Spielzeug auffällt, das eventuell unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung oder dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt umgehend gemeldet werden:

Tipps und Hinweise zur Spielzeugsicherheit:

Kennzeichnung
Eltern sollten auf Altersangaben achten. Spielzeug, das beispielsweise Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechenden Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gekennzeichnet sein. Sicherheitshinweise und Gebrauchsanleitung müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst und der Hersteller oder Händler als Produktverantwortliche mit seiner Anschrift angegeben sein.

Label, Siegel, Güte- oder Prüfzeichen
Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Das CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) ist eine Erklärung des Herstellers, dass die geltenden europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Wichtiger Hinweis: Es bedeutet aber nicht, dass eine Behörde diese Mindestanforderungen überprüft hat und es ist auch kein Qualitätssiegel. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise und auch Gebrauchsanweisungen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben, wenn die Überprüfung des Produktes bestätigt, dass es den einschlägigen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Das Gütezeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt.

Geruch
Hände weg von Spielzeug mit unangenehmem Geruch oder mit Duftstoffen! Riecht Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, kann dies ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien sein. Insbesondere Spielzeuge mit Duftstoffen sollten eher gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können.

Kunststoff
Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang 2007 sind bestimmte Phthalate in Spielzeug verboten. Auch der Hinweis Bisphenol-A-frei (BPA-frei) taucht zunehmend bei Spielzeug auf und kann als Kaufentscheidung herangezogen werden.

Verarbeitung
Prüfen Sie, ob das Spielzeug stabil ist: Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe? Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen.

Lackierte Oberflächen
Vor dem Kauf sollte ein einfacher „Reibetest“ gemacht werden, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert sie ab, sollte vom Kauf abgesehen werden.

Vernetztes Spielzeug immer beliebter
Viele Kinder wünschen sich smarte Puppen, Teddybären oder Roboter. Diese sogenannten Smart Toys lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, verfügen über Internet- oder Bluetooth-Zugänge und können darüber regelmäßige Updates erhalten. Der Vorteil: Das Spielen wird abwechslungsreicher und die Fortschritte können leicht den individuellen Entwicklungen und Bedürfnissen angepasst werden. IT-Sicherheit, Daten- und Verbraucherschutz bleiben dabei jedoch häufig auf der Strecke. Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein.

Weiterführende Informationen

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843- 1043 (sebastian.klement-aschendorff@mlv.nrw.de).

Download der Pressemitteilung [hier].

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