Tierschutz & Tiergesundheit

Unterstützung für Tierheime: Förderung zur Energiekostenbewältigung bis November 2023 verlängert

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die finanzielle Unterstützung von Tierheimen bei der Energiekostenbewältigung. Bislang sind rund 425.000 Euro an mehr als 25 Tierheime ausgezahlt worden. Das heißt, mehr als ein Viertel aller Tierheime in Nordrhein-Westfalen wird bereits bezuschusst. Kurz vor Fristende sind noch zahlreiche Anträge eingegangen. Damit noch weitere Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen Anträge stellen können, hat das Büro der Landestierschutzbeauftragten Dr. Gerlinde von Dehn den Zeitraum zum Einreichen von Antragsunterlagen bis zum 30. November 2023 verlängert. Zur Unterstützung der Tierheime bei der Energiekostenbewältigung stehen noch finanzielle Mittel aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation der Landesregierung zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen mit einer gültigen Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz (§ 11 TierSchG). Um die Förderung beantragen zu können, müssen Heiz- und/oder Stromkosten im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 50 Prozent gestiegen sein. Der auszahlbare Höchstbetrag für die Billigkeitsleistung richtet sich nach Größe und Aufnahmekapazität der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen und ist gestaffelt. Es können einmalig bis zu maximal 25.000 Euro beantragt werden.

Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Silke Gorißen: „An 365 Tagen im Jahr kümmern sich engagierte haupt- und ehrenamtliche Kräfte mit viel Herzblut um Tierheime und leisten unschätzbar wichtige Dienste für Tiere und Menschen. Es ist daher ein großes Anliegen der Landesregierung, mit der Billigkeitsrichtlinie zur Energiekostenentlastung Tierheime zu entlasten, die vor allem in den vergangenen Wintermonaten an ihre finanziellen Grenzen gekommen sind. Ich freue mich sehr, dass wir den Zeitraum der Antragstellung bis Ende November 2023 verlängern können. Ich appelliere an alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, die noch keinen Antrag gestellt haben: Bewerben Sie sich, es sind genügend Fördermittel vorhanden!“

Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn: „Durch die verschiedensten Krisensituationen der letzten Jahre sind Tierheime enorm belastet. Zusätzlich zu den Herausforderungen durch die Pandemie mit allen Folgen stellen die Kostensteigerungen, insbesondere die Steigerung der Energiekosten, für einige Tierheime eine existentielle Bedrohung dar. Ich hoffe daher, dass die Tierheime durch die Billigkeitsrichtlinie hier entlastet werden.“

Schnell und unkompliziert Fördermittel beantragen
Anträge können ab sofort und unkompliziert bis Ende November 2023 bei der Tierschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Gerlinde von Dehn, eingereicht werden.

Download Richtlinie [hier].
Download Antrag [hier].

Schicken Sie das unterschriebene Antragsformular zusammen mit den Anhängen gerne als zusammenhängendes PDF-Dokument an TierSchB@mlv.nrw.de oder auf dem Postweg an:

Die Tierschutzbeauftragte
des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Bei inhaltlichen Fragen können sich Antragstellende an Melina Brauers unter 0211-3843-1051 wenden.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211-3843-1042, E-Mail: michelle.althaus@mlv.nrw.de

Download der Pressemitteilung [hier].

Foto: Foto: Zbynek Pospisil/Getty Images
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