21.02.2023 Tierschutz & Tiergesundheit Vogelgrippe in einer Geflügelhaltung im Landkreis Paderborn nachgewiesen Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit: Nach wie vor erleben die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Europa, in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen derzeit eine der stärksten Epidemien der Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt. In einem Junghennenaufzucht-Betrieb im Landkreis Paderborn (Delbrück) ist am 18. Februar 2023 ein Ausbruch der heimtückischen Tierseuche festgestellt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat den Ausbruch bestätigt. Der Betrieb wurde bereits beim Verdacht des Ausbruchs am 17. Februar 2023 in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen vorsorglich gesperrt und es wurden sofort alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Dazu gehört auch nach Anordnung des Kreisveterinäramtes unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorgaben die zwangsläufige Keulung von rund 122.000 Tieren aus dem Bestand. Seitens des Kreises Paderborn werden derzeit alle weiteren notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um zusätzliche Ansteckungen zu unterbinden. In der Region wird kurzfristig eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Die eingerichteten Restriktionszonen reichen bis in die Kreise Gütersloh und Soest hinein. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhaltungen: Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Schutzzonen eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Tierhalterinnen und Tierhalter in den Schutzzonen sind zudem aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Paderborn umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen. Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Deutschland und Europa erleben seit Oktober 2020 die bisher schwerste Seuchenlage der aviären Influenza. Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden. Alle Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen weiterhin wachsam sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen.“ Virus seit Oktober 2020 in über 20 Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen Nach einem kurzfristigen Rückgang von Fällen und Ausbrüchen in den Sommermonaten des vergangenen Jahres wurde das Virus in den Wintermonaten 2022/2023 bereits in mehr als 20 Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Der Landkreis Paderborn war in den vergangenen Jahren bereits von der Geflügelpest betroffen. Der ostwestfälische Raum gehört zu den geflügeldichtesten Regionen Deutschlands. Auch aus anderen Bundesländern wurden in den vergangenen Tagen Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelseuche in Hausgeflügelbeständen gemeldet. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Friedrich-Loeffler-Institut am 8. Februar 2023 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und Vogelbestände zoologischer Einrichtungen als hoch eingestuft. Die Risikoeinschätzung und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen gelten auch für hiesige Geflügelhalter. Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter Zur Vermeidung der Einschleppung der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und -halter dazu aufgerufen, die in der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zu melden. Hintergrund Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Krankheit ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Möglichkeit einer Ansteckung. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Anzeichen der Erkrankung sind unter anderem hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss in den Augen und Schnabel oder verminderte bzw. keine Legeleistung und dünnschalige und verformte Eier. Bestätigt werden kann eine Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die aviäre Influenza. Mehr Informationen zum Thema https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/gefluegelpest Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843- 1022. Download der Pressemitteilung [hier]. Artikel teilen: