Die wirksame und effiziente Umsetzung des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2022“ wird auch in Nordrhein-Westfalen durch einen Ausschuss begleitet, in dem unter anderem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner, Abgeordnete, Behörden und die EU-Kommission zusammenarbeiten.
Beteiligung relevanter Partner an der Umsetzung des Programms Der Begleitausschuss für die Förderperiode 2014-2022 wurde mit der konstituierenden Sitzung am 19.08.2015 eingerichtet. Der Begleitausschuss setzt sich aus Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern, Vertretern der Fraktionen des Landtags, Vertretern von Behörden, sowie der Europäischen Kommission und der DVS (Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume) als beratenden Mitgliedern zusammen. Der Begleitausschuss ist im Rahmen der Partnerbeteiligung in prüfender und beratender Funktion hinsichtlich des Fortschritts der Programmumsetzung und Änderungen des Programms tätig. Die Aufgaben des Begleitausschusses umfassen unter anderem:
Der Begleitausschuss tagt in der Regel einmal im Jahr, bei Bedarf sind weitere Sitzungen möglich.
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