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Die ELER-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Die Förderung über den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums“ wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über eigene Programme umgesetzt. In Deutschland werden die Programme auf Ebene der Bundesländer für jede Förderperiode (sieben Jahre) erarbeitet.

Aufgrund der Verzögerungen bei der neuen GAP und der damit verbundenen neuen Förderphase, wurde die aktuelle Förderperiode und damit auch das NRW-Programm Ländlicher Raum um zwei Jahre verlängert (2014-2022). Aufgrund der n+3-Regelung können damit Finanzierungen bis ins Jahr 2025 nach dem derzeitigen Programm erfolgen.

In Nordrhein-Westfalen bildet das „NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2022“ die Grundlage für die ELER-Förderung und enthält eine Vielzahl von Fördermaßnahmen. Es ist das Kernstück nordrhein-westfälischer Förderpolitik für die ländlichen Räume sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Die Landesregierung fördert dabei den Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft. Die Erstellung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2022 erfolgte in Abstimmung mit über 70 Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern.

Herausforderungen für die Förderung in Nordrhein-Westfalen
Die Förderpolitik ist auf die Herausforderungen ausgerichtet, die sich den ländlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen stellen: Der landwirtschaftliche Strukturwandel erfordert eine Anpassung des Agrarsektors. Ebenso gilt es, die Auswirkungen der intensiven Landwirtschaft auf die Umwelt zu mindern und umwelt- und ressourcenschonende Verfahren zu fördern. Zudem werden die Steigerung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und die Vermarktung regionaler Lebensmittel immer bedeutender. Wichtige Themen sind für viele ländliche Räume der demografische Wandel und die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge, der Leerstand in ländlichen Gemeinden sowie die Förderung der ländlichen Wirtschaft und die Steigerung der Lebensqualität. Hierfür ist unter anderem der Ausbau der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen ein wichtiges Ziel. Die nordrhein-westfälische Politik zur ländlichen Entwicklung greift diese aktuellen Herausforderungen in dem NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2022 auf.

Eine neue Initiative im Rahmen dieser Förderperiode und damit dieses Programms sind die Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) zwischen Wissenschaft und Praxis.

Finanzielle Ausstattung des Programms
Das Programmvolumen wird in der aktuellen Förderperiode über 1,51 Milliarden Euro umfassen. Alle Mittel der EU müssen mit nationalen Mitteln (z. B. Bund, Land, kommunale Mittel) kofinanziert werden. Die Fördermaßnahmen, die vom Bund mitfinanziert werden, basieren auf der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) des Bundes und der Länder. Die meisten Programmmittel werden in Nordrhein-Westfalen für umwelt- und naturschutzbezogene Förderungen eingesetzt, vor allem für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.

Die ELER-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Die Förderung über den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums“ wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über eigene Programme umgesetzt. In Deutschland werden die Programme auf Ebene der Bundesländer für jede Förderperiode (sieben Jahre) erarbeitet.

Umsetzung des NRW-Programms Ländlicher Raum
In die Umsetzung des Programms – von der Erstellung der Förderrichtlinien bis zur Bewilligung der Vorhaben und Auszahlung der Förderung – sind mehrere Institutionen einbezogen, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Die wichtigsten Institutionen sind:

  • ELER-Verwaltungsbehörde: Die Verwaltungsbehörde für den ELER, Referat II.3 im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ist für die Verwaltung und effiziente Durchführung des Programms verantwortlich. Zudem tragen verschiedene Fachreferate des Landwirtschaftsministeriums sowie des Umweltministeriums zur Umsetzung bei, zum Beispiel durch die Ausgestaltung der einzelnen Fördermaßnahmen und die Erstellung der Förderrichtlinien.
  • EU-Zahlstelle: Der Zahlstelle obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung der Fördermaßnahmen. Sie ist damit zuständig für die Bewilligung, Auszahlung und Verbuchung der Fördermittel. Die Zahlstelle ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter. Die Bewilligungsfunktion ist für einige Maßnahmen an weitere Behörden delegiert.
  • Bewilligungsbehörden: Die Bewilligungsbehörden nehmen die Förderanträge entgegen, prüfen diese auf Basis der Förderrichtlinien und sprechen die Bewilligung aus. Auch die Anträge auf Auszahlung bei abgeschlossenen oder mehrjährigen Vorhaben sind an die Bewilligungsbehörden zu richten. In Nordrhein-Westfalen nehmen folgende Stellen die Bewilligungsfunktion wahr:
    • Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter
    • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
    • Landesbetrieb Wald und Holz NRW
    • Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster (Dezernate 33 und 51)
    • Untere Landschaftsbehörden (Kreise und kreisfreie Städte)
    • Welche Bewilligungsbehörde für welche Fördermaßnahme zuständig ist, lesen Sie bei der Beschreibung der Fördermaßnahmen.

NRW-Programm Ländlicher Raum:

Umsetzung des NRW-Programms Ländlicher Raum
In die Umsetzung des Programms – von der Erstellung der Förderrichtlinien bis zur Bewilligung der Vorhaben und Auszahlung der Förderung – sind mehrere Institutionen einbezogen, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Die wichtigsten Institutionen sind:

  • ELER-Verwaltungsbehörde: Die Verwaltungsbehörde für den ELER, Referat II-3 im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ist für die Verwaltung und effiziente Durchführung des Programms verantwortlich. Zudem tragen verschiedene Fachreferate des Landwirtschaftsministeriums sowie des Umweltministeriums zur Umsetzung bei, zum Beispiel durch die Ausgestaltung der einzelnen Fördermaßnahmen und die Erstellung der Förderrichtlinien.
  • EU-Zahlstelle: Der Zahlstelle obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung der Fördermaßnahmen. Sie ist damit zuständig für die Bewilligung, Auszahlung und Verbuchung der Fördermittel. Die Zahlstelle für das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2022 ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter. Die Bewilligungsfunktion ist für einige Maßnahmen an weitere Behörden delegiert.
  • Bewilligungsbehörden: Die Bewilligungsbehörden nehmen die Förderanträge entgegen, prüfen diese auf Basis der Förderrichtlinien und sprechen die Bewilligung aus. Auch die Anträge auf Auszahlung bei abgeschlossenen oder mehrjährigen Vorhaben sind an die Bewilligungsbehörden zu richten. In Nordrhein-Westfalen nehmen folgende Stellen die Bewilligungsfunktion wahr:
    • Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter
    • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
    • Landesbetrieb Wald und Holz NRW
    • Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster (Dezernate 33 und 51)
    • Untere Landschaftsbehörden (Kreise und kreisfreie Städte)
    • Welche Bewilligungsbehörde für welche Fördermaßnahme zuständig ist, lesen Sie bei der Beschreibung der Fördermaßnahmen.

Der ELER als Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) zählt zu den sogenannten Europäischen Struktur- und Investitionsfonds – kurz: den ESI-Fonds. In der Förderperiode 2014-2022 wurden diese Fonds stärker miteinander verzahnt, um gemeinsam zu den Zielen der Strategie Europa 2020 beizutragen.

Die „Europa 2020-Strategie“ bildet die Wachstumsstrategie der EU für das laufende Jahrzehnt. Im Zentrum dieser Strategie steht das Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, um die Wachstums- und Beschäftigungsschwäche in Europa zu überwinden. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds übernehmen bei der Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ eine wesentliche Rolle, da ihre Interventionen eng und systematisch mit den Prioritäten der „Europa 2020-Strategie“ verknüpft sind.

Neben dem ELER sind in Nordrhein-Westfalen vor allem der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF) von Bedeutung. Die Regionen in der europäischen Union weisen einen unterschiedlichen Entwicklungsstand auf. Der EFRE zielt auf den Ausgleich der regionalen Entwicklung und fokussiert sich auf die Bereiche Forschung und Innovation, Digitalisierung, Förderung von KMU und Klimaschutz. Im Fokus des ESF steht die Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen der Menschen in der europäischen Union. Hierfür sollen die Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte sowie die soziale Eingliederung und die Bekämpfung der Arbeit gefördert, Investitionen in Bildung und lebenslanges Lernen geleistet sowie die institutionellen Kapazitäten und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung verbessert werden.

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