Fördermaßnahmen

Inhalte dieser Rubrik

Das NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2022“ beinhaltet zahlreiche Fördermaßnahmen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Steigerung der Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft.

Förderung für eine nachhaltige Landwirtschaft und lebenswerte ländliche Räume
Die Ziele des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2022“ werden über unterschiedliche Fördermaßnahmen umgesetzt und gilt grundsätzlich für die gesamte Landesfläche von Nordrhein-Westfalen. Die meisten Maßnahmen, v. a. aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz, werden daher landesweit angeboten. Bei einzelnen Maßnahmen ist jedoch wegen der konkreten Zielsetzung eine Fokussierung auf bestimmte Gebiete erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung im engeren Sinne, wie zum Beispiel, die Dorferneuerung und -entwicklung, die Breitbandförderung sowie die Netzwerke zur ländlichen Entwicklung und die Fördermaßnahme LEADER. Sie sind auf die im NRW-Programm definierten ländlichen Räume beschränkt. Die gemeindescharfe Abgrenzung der förderfähigen ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen kann über das „Geoinformationssystem für die integrierte ländliche Entwicklung“ (GISILE) abgerufen werden.

Förderschwerpunkte
Die Förderung der ländlichen Entwicklung umfasst ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen. Um einen besseren Überblick zu erhalten, sind diese zu thematischen Förderschwerpunkten zusammengefasst.

Wissenstransfer, Information und Beratung
Veränderungen in der Landwirtschaft aufgrund des fortschreitenden Strukturwandels und steigende Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel, im Bereich Umweltdienstleistungen und Klimawandel, bedeuten einen zunehmenden Bedarf an Wissenstransfer, Information und Beratung. Zusätzlich ist es auch notwendig, über ein qualifiziertes Bildungs- und Beratungsangebot die Unternehmen in der Landwirtschaft in der Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werden die folgenden Fördermaßnahmen angeboten:

  • Berufsbildung und Erwerb von Qualifikationen
  • Einzelbetriebliche Beratung in der Landwirtschaft

EIP – Europäische Innovationspartnerschaften
Die Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) stellen eine neue Fördermaßnahme im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2022“ dar. Partner aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, dem vor- und nachgelagerten Bereich, Forschungseinrichtungen, Verbänden sowie Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen arbeiten in Operationellen Gruppen (OG) zusammen. In der Zusammenarbeit sollen innovative Produkte und Technologien in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau erarbeitet und verbreitet werden. Die EIP zielen auf eine produktive und wettbewerbsfähige, zugleich aber nachhaltige Land- und Forstwirtschaft.

Landwirtschaft | Verarbeitung und Vermarktung
In Nordrhein-Westfalen kommt der Land- und der Ernährungswirtschaft eine hohe Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Wertschöpfung zu. Der landwirtschaftliche Strukturwandel und die Anforderungen des Natur- und Ressourcenschutzes bedeuten einen erheblichen Handlungsbedarf. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft und der Verarbeitung und Vermarktung sowie einen sparsamen Ressourceneinsatz haben folgende Maßnahmen zum Ziel:

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (AFP)
  • Umwelt- und klimagerechte Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger
  • Förderung von Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung

Tierschutz
Eine am Tierwohl orientierte Haltung von Nutz- und Haustieren ist ein landespolitisches Ziel. Mit der Förderung über den ELER sollen die Haltungsbedingungen von Nutztieren in landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den in der Praxis üblichen Haltungsverfahren verbessert werden. Gefördert werden sowohl die Einführung als auch die Beibehaltung entsprechender Haltungsverfahren über die Maßnahmen:

  • Sommerweidehaltung
  • Haltungsverfahren auf Stroh

Umwelt- und Naturschutz, Landschaft und ökologischer Landbau
Die Landwirtschaft und die ländlichen Räume allgemein erfüllen wichtige ökologische und gesellschaftliche Funktionen hinsichtlich des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und -entwicklung. Die in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen intensiv betriebene Landwirtschaft weist häufig Defizite in diesen Bereichen auf. Hinzu kommt die dichte Besiedlung in Nordrhein-Westfalen und der damit verbundenen intensiven Beanspruchung der vorhandenen Flächen, der eine Unterstützung des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Kulturlandschaftspflege erforderlich macht. Die Fördermaßnahmen in diesem Bereich umfassen:

  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (inkl. Vertragsnaturschutz)
  • Ausgleichszahlungen Natura 2000
  • Schutz- und Bewirtschaftungskonzepte Naturschutz/Investiver Naturschutz
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
  • ökologischer Landbau

Forstwirtschaft
Als Hauptziele des Förderschwerpunktes stehen die Erhaltung der Wälder und die Verbesserung ihres guten Waldzustandes im Vordergrund. Anzustreben ist im besonderen Maße eine Erhöhung der Stabilität der Wälder bei gleichzeitiger Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Durch Pflege der Waldbestände und die geplanten Maßnahmen zum Waldumbau werden Kalamitäten mit ihren negativen ökonomischen und ökologischen Folgen minimiert. In gleicher Weise dient dies der nachhaltigen Sicherung der übrigen Waldfunktionen im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen reagiert zudem auf den Strukturwandel in der Forst- und Holzwirtschaft. Zu den Förderschwerpunkten gehören die Entwicklung neuer Produktionsverfahren und Produkte, die Verbesserung der Zusammenarbeit von Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette durch den Einsatz modernerer Informationstechnologie und die Steigerung der Ressourceneffizienz durch eine professionelle Beratung. Es werden die folgenden Maßnahmen angeboten:

  • Forstwirtschaftlicher Wegebau
  • Waldumbau und sonstige Maßnahmen Waldumbau
  • Naturschutzmaßnahmen im Wald
  • Bodenschutzkalkung
  • Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse („Holz 2015“)

LEADER
„LEADER“ steht für einen integrierten Regionalentwicklungsansatz, der sektorübergreifend zur Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität in den Regionen beitragen soll. Ziel ist es dabei, die ländlichen Regionen zu unterstützen, Entwicklungsstrategien zu entwickeln und diese eigenverantwortlich umzusetzen. LEADER verfolgt dabei das sogenannte Bottom-up-Prinzip (von unten nach oben), alle Bürger einer Region sind damit aufgerufen, sich mit ihren Projektideen in den Entwicklungsprozess einzubringen. In NRW gibt es 28 LEADER-Regionen.

Publizitätsverpflichtungen für geförderte Projekte
Fördergelder sind öffentliche Gelder. Um Transparenz und gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen, soll der Beitrag der Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume deshalb offengelegt werden. Die Begünstigten müssen daher mit geeigneten Mitteln auf die Förderung ihrer Maßnahmen hinweisen. Diese sogenannten Publizitätsverpflichtungen sind in der ELER-Durchführungsverordnung festgelegt und können den Merkblättern der ELER-Verwaltungsbehörde Nordrhein-Westfalen entnommen werden. Falls ihr gefördertes Projekt von der Verpflichtung zur Anbringung eines Posters betroffen ist, wird Ihnen dieses vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt und von der Bewilligungsbehörde zusammen mit dem Bewilligungsbescheid zugesendet.

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