MLV NRW

Eine Tierseuche ist eine Infektion oder Krankheit, die von einem Erreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, bei Tieren auftritt und von Tier zu Tier übertragen werden kann. Manche Krankheiten können auch von Tieren auf Menschen übertragen werden („Zoonosen“). Tierseuchen haben oft erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe und auf ganze Wirtschaftszweige. Ihre Bekämpfung unterliegt daher einer strengen staatlichen Kontrolle.

Tierseuchenbekämpfung auf gesetzlicher Basis
Grundlage der Bekämpfung von Tierseuchen ist das „Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen„, das sogenannte Tiergesundheitsgesetz. Bereits der Name des Gesetzes definiert die Schwerpunkte des staatlichen Handelns, nämlich die Vorbeuge und die Bekämpfung.

Vorbeugende Maßnahmen
Ziel der Vorbeuge ist es, das Einschleppen von Tierseuchenerregern zu verhindern. Der Fachbegriff heißt „Biosicherheit“. Als zentrale Instrumente sind in diesem Zusammenhang die grundlegenden Biosicherheitsmaßnahmen für Nutztierbestände zu nennen, die in verschiedenen Rechtsvorschriften (Schweinehaltungshygiene-Verordnung, Geflügelpest-Verordnung) oder Leitfäden (Biosicherheit bei Rinderhaltungen) verankert sind. In der Vergangenheit ist es gelungen, verschiedene Tierseuchen aus den Beständen zu tilgen (Brucellose, Leukose, Tuberkulose, Aujeszkysche Krankheit). Um diesen Status zu wahren, werden ständig Stichproben nach einem statistisch berechneten Schlüssel entnommen und auf die betreffenden Tierseuchen untersucht. Experten sprechen vom „Monitoring“.

Die akute Tierseuchenbekämpfung ist immer dann am effektivsten, wenn eine auftretende Tierseuche „im Keime erstickt“ werden kann. Dazu muss eine Tierseuche frühzeitig erkannt werden. Deshalb wurden verschiedene Früherkennungssysteme installiert, die immer dann greifen, wenn es zu unspezifischen Tiergesundheitsproblemen bei Geflügel und Schweinen kommt. Derartige Auffälligkeiten werden sofort auf die bekannten hoch ansteckenden Tierseuchen untersucht.

Bei der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung nimmt die Tierseuchenkasse eine zentrale Funktion ein. Sie gewährt Beihilfen (in der Regel ergänzt mit Mitteln des Landes) zum Beispiel für Monitoring-Programme und Früherkennungssysteme, um Anreize zu setzen, dass sich möglichst viele Betriebe an diesen Systemen beteiligen.

Maßnahmen für die Bekämpfung von Tierseuchen
Beim Auftreten hoch ansteckender Tierseuchen wie z. B. der Maul- und Klauenseuche, der Schweinepest oder der Geflügelpest sehen die Bekämpfungsvorschriften die Einrichtung von Kontrollzentren auf den verschiedenen Ebenen der Veterinärverwaltung vor. So werden auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, die für die unmittelbaren Bekämpfungsmaßnahmen zuständig sind, Logistikzentren eingerichtet, die die erforderlichen Sach- und Personalressourcen vorhalten und die Bekämpfungsmaß-nahmen vor Ort koordinieren. Nimmt ein Seuchenzug überregionale Ausmaße an, wird auf Landesebene das Landes-Tierseuchen-Kontrollzentrum (LaTiKo) aktiviert. Dieses steuert die Bekämpfungsmaßnahmen vor Ort und koordiniert Sach- und Personalressourcen. Alle erforderlichen Informationen für strategische Entscheidungen und für Berichterstattungen laufen hier zusammen.

Auch bei der akuten Tierseuchenbekämpfung spielt die Tierseuchenkasse eine wichtige Rolle. Tierverluste, die auf das Auftreten einer Tierseuche zurückzuführen sind, werden im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungsregelung von der Tierseuchenkasse ausgeglichen. Zudem werden Beihilfen für Folgekosten gewährt. Auch an diesen Kosten ist das Land in der Regel mit 50 Prozent beteiligt.

Für bestimmte Tierkrankheiten wie zum Beispiel die Paratuberkulose der Rinder bestehen in NRW Bekämpfungsprogramme, sogenannte Tiergesundheitsprogramme, denen die landwirtschaftlichen Betriebe beitreten können.

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