Afrikanische Schweinepest

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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Menschen ungefährliche, für Wildschweine und Hausschweine aber hochansteckende und zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion. Ursprünglich in Afrika verbreitet, wurde sie 2007 nach Vorderasien eingeschleppt und hat sich über Osteuropa ausgebreitet. 2014 wurde das Virus erstmals in der Europäischen Union nachgewiesen. Nordrhein-Westfalen hat vorbeugende Maßnahmen ergriffen und sich auf einen Ausbruch der Tierseuche vorbereitet.

Für Menschen ungefährlich, für Schweine meist tödlich
In Schweinehaltungsbetrieben kann die Tierseuche, gegen die es keine Impfung gibt, zu großen wirtschaftlichen Schäden führen.

Nachdem sich die Tierseuche in den vergangenen Jahren in Osteuropa ausgebreitet hatte, ist seit dem September 2020 Brandenburg und Sachsen betroffen. Im Juni 2024 wurde die Erkrankung erstmals bei Wildschweinen in unseren benachbarten Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz im Rhein-Main Gebiet nachgewiesen. Inzwischen sind auch schon zwei Hausschweinebestände betroffen. Restriktionsgebiete wurden ausgewiesen.

Vorbeugung durch verantwortungsbewusstes Verhalten
Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge, oder über Nahrungsmittel wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden. Als Ursache für den Ausbruch im Rhein-Main-Gebiet wird der Eintrag durch Speisereste vermutet. Das nachgewiesene Virus weist eine genetische Ähnlichkeit zu den Virusstämmen in Osteuropa auf.

Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft deshalb die breite Öffentlichkeit, insbesondere aber Jäger, Förster, Reisende, Fernfahrer, Pilzsammler und Tierhalter dazu auf, keine Lebensmittelreste in offenen Mülleimern zu entsorgen, von Jagdreisen in aktuelle Ausbruchsgebiete abzusehen sowie Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben strikt einzuhalten. Essensreste sollten vermieden oder ordnungsgemäß, also für Wildschweine unzugänglich, entsorgt werden. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht im Übrigen seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Biosicherheit in Schweinebeständen auf einem hohen Niveau halten
Das Beispiel des Eintrags von ASP aus dem Wildschweinebestand in Hausschweinebestände in Hessen verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Die Infektion grassiert wahrscheinlich schon drei Monate in der Region, ohne dass die Betriebe sich der drohenden Infektionsgefahr bewusst waren. Wichtig ist das Einzäunen der Betriebe inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und zumindest das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich ist erfolgen. Weiterhin ist Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb zu begrenzen. Zudem besteht die Möglichkeit, an einem freiwilligen Früherkennungsprogramm teilzunehmen. Weitere Informationen zum Früherkennungsprogramm und zu Fragen bezüglich der ASP finden sich auf der Homepage des LANUV.

Vorbereitungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
Um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand noch besser eingreifen zu können, hat das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium im Januar 2019 einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen und – bis auf die Entnahme der Wildschweine – vor Ort alle notwendigen Arbeiten erledigen. Dies umfasst etwa die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung.

Um einer Einschleppung der ASP nach Nordrhein-Westfalen vorzubeugen, hatte das Landwirtschaftsministerium des Weiteren die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Ausgenommen sind Muttertiere mit Frischlingen unter etwa 25 kg. Durch eine intensivere Bejagung der hohen Wildschweinbestände wird das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verringert.

Damit die Bejagung der Wildschweinbestände durch die Jägerschaft weiterhin intensiv erfolgt, hat das Land Hürden abgebaut und übernimmt seit Mitte 2018 die Untersuchungskosten auf Trichinen für in Nordrhein-Westfalen erlegte Wildschweine.
Vor dem Hintergrund der möglichen Übertragung der ASP durch Wildschweine und einem akut hohen Wildschweinbestand appelliert das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium an Jäger in den angrenzenden Gebieten, Schwarzwild verstärkt zu bejagen. Zudem steht das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium im Austausch mit dem Verkehrsministerium, das insbesondere die Rastplätze entlang der Autobahnen regelmäßig kontrolliert, sichert und Reisende mit Hinweisschildern zur Vorsorge und richtigen Entsorgung von Lebensmitteln auffordert.

Um die aktuelle ASP-Lage fortlaufend zu bewerten und die einzuleitenden Maßnahmen abzustimmen, hat das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium eine Sonder-Arbeitsgruppe einberufen.

Tote Wildschweine melden
Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Wer ein totes Wildschwein in NRW findet, wird gebeten, dies unter der Telefonnummer 0201.714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.

Das LANUV gibt Merkblätter mit Informationen für Landwirte und andere Schweinehalter, für Jägerinnen und Jäger und für Wanderer und Pilzsammler heraus.

Land unterhält ASP-Suchhundestaffel
Zudem hat das Land Nordrhein-Westfalen eine eigene ASP-Suchhundestaffel, die darauf spezialisiert ist, im Ausbruchsfall schnellstmöglich in den betroffenen Gebieten nach an ASP verendeten Wildschweinen zu suchen. In Zusammenarbeit mit der Vorsorgegesellschaft können so ohne Verzögerung die betroffenen Tiere fachgerecht beseitigt werden.

Bislang keine ASP-Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen
Die ASP ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Schweine ist die Sterblichkeitsrate jedoch hoch. In Nordrhein-Westfalen sind bislang keine Verdachtsfälle der Afrikanischen Schweinepest bekannt.

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