Afrikanische Schweinepest

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Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche, für Wildschweine und Hausschweine aber hochansteckende und zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion. Ursprünglich in Osteuropa verbreitet, wurde sie im September 2018 erstmals in Belgien festgestellt. Nordrhein-Westfalen hat vorbeugende Maßnahmen ergriffen und sich auf einen Ausbruch der Tierseuche vorbereitet.

Für Menschen ungefährlich, für Schweine meist tödlich
In Schweinehaltungsbetrieben kann die Tierseuche, gegen die es keine Impfung gibt, zu großen wirtschaftlichen Schäden führen.

Nachdem sich die Tierseuche in den vergangenen Jahren in Osteuropa ausgebreitet hatte, wurde sie im September 2018 erstmals bei Wildschweinen in Belgien festgestellt, die rund 120 Kilometer von der nordrhein-westfälischen Grenze tot aufgefunden worden waren.

Seit September 2020 ist die Erkrankung durch Nachweise des Virus im Wildschweinbestand in Brandenburg und Sachsen in Deutschland angekommen. Seitdem hat sich die Afrikanische Schweinepest im Schwarzwildbestand beider Bundesländer mit großer Dynamik ausgebreitet. Im Juli 2021 wurde die ASP erstmals bei Hausschweinen in Brandenburg amtlich festgestellt.

Vorbeugung durch verantwortungsbewusstes Verhalten
Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben den Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge, oder über Nahrungsmittel wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden.

Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft deshalb die breite Öffentlichkeit, insbesondere aber Jäger, Förster, Reisende, Fernfahrer, Pilzsammler und Tierhalter dazu auf, keine Lebensmittelreste in offenen Mülleimern zu entsorgen, von Jagdreisen in aktuelle Ausbruchsgebiete abzusehen sowie Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben strikt einzuhalten. Essensreste sollten vermieden oder ordnungsgemäß, also für Wildschweine unzugänglich, entsorgt werden. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht im Übrigen seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Vorbereitungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
Um im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unter Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen vorbereitet und sofort einsatzfähig zu sein, hatten der Kreis Recklinghausen und der Rheinisch Bergische Kreis am 28. Juni 2018 an zwei Standorten Krisenübungen durchgeführt. Unterstützt wurden sie durch Expertinnen und Experten des Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriums, des Landesumweltamtes und des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Meiderich. Das Landestierseuchenkontrollzentrum Nordrhein-Westfalen war ebenfalls an der Übung beteiligt. Ziel der gemeinsamen Krisenübung war das Training eines koordinierten und aufeinander abgestimmten Vorgehens aller Beteiligten, um infizierte Wildschweinkadaver unmittelbar und rechtzeitig aus einem Ausbruchsgebiet zu entfernen. Ferner diente die Krisenübung dazu, bereits im Vorfeld mögliche Schwachstellen der Bekämpfungsstrategien zu identifiziert und abzustellen. Im Kreis Recklinghausen beinhaltete die Übung die Bergung von fiktiven Wildschweinkadavern (Dummys) unter Beachtung von Biosicherheitsauflagen. So wurde der Aufbau einer Hygieneschleuse für Fahrzeuge und die Abriegelung einer Kernzone mittels Zauneinrichtung geprobt. Dazu wurden Kadaverfunde im Wasser und in schwer zugänglichem Gelände simuliert. An der Bergung des Wildschweinkadavers im Wasser (Rhein-Herne-Kanal) war das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg beteiligt.

Um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand noch besser eingreifen zu können, hat das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium im Januar 2019 einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen und – bis auf die Entnahme der Wildschweine – vor Ort alle notwendigen Arbeiten erledigen. Dies umfasst etwa die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung. Die WSVG ist eine Gründung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, der Landwirtschaftskammer NRW, des Landesjagdverbandes NRW und der Raiffeisengenossenschaften.

Um einer Einschleppung der ASP nach Nordrhein-Westfalen vorzubeugen, hatte das Landwirtschaftsministerium des Weiteren die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Ausgenommen sind Muttertiere mit Frischlingen unter etwa 25 kg. Durch eine intensivere Bejagung der hohen Wildschweinbestände wird das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verringert.

Damit die Bejagung der Wildschweinbestände durch die Jägerschaft weiterhin intensiv erfolgt, hat das Land Hürden abgebaut und übernimmt seit Mitte 2018 die Untersuchungskosten auf Trichinen für in Nordrhein-Westfalen erlegte Wildschweine.

Nach dem Ausbruch der Tierseuche in Belgien hat das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ferner vorsorglich ein verstärktes ASP-Monitoring in der gesamten Grenzregion veranlasst. Dies umfasst insbesondere die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen.

Vor dem Hintergrund der möglichen Übertragung der ASP durch Wildschweine und einem akut hohen Wildschweinbestand appelliert das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium an Jäger in den angrenzenden Gebieten, Schwarzwild verstärkt zu bejagen. Zudem steht das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium im Austausch mit dem Verkehrsministerium, das insbesondere die Rastplätze entlang der Autobahnen regelmäßig kontrolliert, sichert und Reisende mit Hinweisschildern zur Vorsorge und richtigen Entsorgung von Lebensmitteln auffordert.

Um die aktuelle ASP-Lage fortlaufend zu bewerten und die einzuleitenden Maßnahmen abzustimmen, hat das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium eine Sonder-Arbeitsgruppe einberufen.

Inzwischen sind auch Änderungen von Bundesgesetzen in Kraft getreten, die es beispielsweise ermöglichen, Gebiete abzusperren, Personen- und Fahrzeugverkehr einzuschränken und vermehrte Fallwildsuche anzuordnen.

Tote Wildschweine melden
Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Wer ein totes Wildschwein in NRW findet, wird gebeten, dies unter der Telefonnummer 0201.714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.

Das LANUV gibt Merkblätter mit Informationen für Landwirte und andere Schweinehalter, für Jägerinnen und Jäger und für Wanderer und Pilzsammler heraus.

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